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DEGRESSIVE SONDER-AFA

Die degressive Sonder-AfA für den Wohnungsbau ist da!

Die Möglichkeit für Kapitalanleger jährlich 5% der Investitionskosten abzuschreiben ist nur eines der Inhalte des vergangene Woche vom Bundestag verabschiedeten Wachstumschancengesetzes. 

Dies soll den zuletzt ins Stocken geratene Wohnungsbau in Deutschland wieder in Schwung bringen und den Immobilienmarkt beleben. Alle Bauprojekte nach Standard KfW 55 mit Baubeginn zwischen dem 01.10.2023 und dem 30.09.2029 (auch rückwirkende für abgeschlossene Kaufverträge) können für diese attraktive Form der Abschreibung berücksichtigt werden.
 
Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns noch heute, um weitere Informationen hierzu zu erhalten und die letzten, noch verfügbaren Wohnungen in unseren Bauprojekten zu erwerben.
 
Weitere Informationen hierzu finden Sie im Vorfeld bereits unter: https://lnkd.in/eQsnQPru

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